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Buchungsinformation

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  1. Reisebuchung
  2. Einreisebestimmungen
  3. Zollvorschriften
  4. Botschaften in der Ukraine

1. Reisebuchung

Den Flug nach Odessa kann man bei jedem Reisebüro Ihres Vertrauens buchen. Von vielen deutschen Flughäfen kann man den Flug nach Odessa mit der ungarischen Fluggesellschaft Malev buchen. Ab Wien fliegt man direkt nach Odessa mit Austrian Airlines. Wir organisieren für Sie die Transfer zum Hotel und die Unterbringung.

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2. Einreisebestimmungen

2.1. Einreise/Ausreisekarte

Alle Ausländer bei der Einreise in die Ukraine müssen eine Einreise/Ausreisekarte ausfüllen, die Sie entweder bereits im Flugzeug oder an der Grenze erhalten. In diese Karte müssen Sie neben Ihren persönlichen Daten Ihre Adresse in Odessa einragen (z.B. Hotel Ukrainal).

Am Flughafen in Odessa müssen Sie den Beamten Ihren Pass mit vollständig ausgefüllter Ein- und Ausreisekarte vorlegen. Die Einreisekarte wird abgetrennt und Sie erhalten den Abschnitt für die Ausreise zurück. Also gut aufbewahren!

2.2. Devisenein- und Ausfuhr

Bei Einreise in die Ukraine können eingeführt werden:

  1. bis zu 1.000 USD in bar oder Schecks mit mündlicher Deklarierung,
  2. bis zu 10.000 USD in bar mit schriftliche Zollerklärung,
  3. bis zu 50.000 USD in Schecks mit schriftlicher Zollerklärung,
  4. Schecks im Werte von über 50.000 USD mit besonderer Genehmigung der Nationalbank der Ukraine.

Bei der Ausfuhr von Devisen über 1.000,- USD muss oben bezeichnete Zollerklärung vorgelegt werden.

Bei der Einreise in die Ukraine müssen Sie eine Zollerklärung/Zolldeklaration ausfüllen, in die Sie die Summe Ihres Bargeldes sowie Gold-schmuck eintragen. Lassen Sie die Deklaration abstempeln, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt. Bei der Ausreise muss eine zweite Deklaration mit dem aktuellen Geldbetrag vorgelegt werden. Diese wird mit der ersten verglichen. Der ausgeführte Geldbetrag darf den bei der Einreise angegebenen nicht übersteigen.

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3. Zollvorschriften

Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Wäsche, Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden. Hierzu zählen auch 1 Fotoapparat, 1 Schmalfilmkamera oder 1 Videokamera, 1 Kofferradio sowie 1 tragbares Musikinstrument. Es empfiehlt sich, alle wertvollen Gegenstände (z.B. Schmuck), in die Zollerklärung eintragen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen.

Kunstwerke und Antiquitäten sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.

Zollfrei bleiben bei über 18 Jahre alten Personen 250 Zigaretten oder 250 g Tabak, 1 l Spirituosen und 2 l Wein. Geschenke im Wert bis zu umgerechnet 200,- EUR bleiben ebenfalls abgabenfrei.

Zu beachten: neben Waffen, Narkotika und der ukrainischen Währung Griwnja) die Einfuhr von frischen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch sowie von Pflanzen verboten. Als Geschenk gedachte technische Geräte wie z.B. Staubsauger, Mikrowelle etc. müssen verzollt werden.

Übergepäck: Es sind 20 kg Gepäck pro Person erlaubt. Jedes Kilo Übergepäck kostet ca. 5,00 EUR. Es wird daher empfohlen vor der Abfertigung das Gepäck vorher zu wiegen.

Mehr Informationen zur Visabeantragung sowie Zollvorschriften finden Sie auf der Internetseite www.botschaft-ukraine.de

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4. Botschaften in der Ukraine

Deutsche Botschaft in der Ukraine
252054 Kiev
ul. Olesja Gontschara 84

(Aus der Ukraine)
Telefon 8 044 2167498 oder 8 044 2166794
Fax 8 044 2462100
Internet: www.german-embassy.kiev.de

Österreichische Botschaft in der Ukraine
252030 Kiev
ul. Ivana Franka 33

(Aus der Ukraine)
Telefon 8 044 2205759 oder 8 044 2443943
Fax 8 044 2275465

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