
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Andreas Lenz/Krim Dolphins den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Krim Dolphins zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss händigt Krim Dolphins dem Kunden die Reisebestätigung aus.
1.4. Für die Teilnahme zur Delphintherapie, sind zusätzlich die Übersendung der psychologischen Akte des Kindes und eine ärztliche Bestätigung über die Teilnahmefähigkeit des Kindes erforderlich.
1.5. Die Anmeldung erfolgt über das Delphin-Therapie-Anmeldeformular und der Einzahlung der Anmeldegebühr von Euro 500.-.
1.6. Über die Annahme, informieren wir Sie durch Übersendung der Anmeldebestätigung/Rechnung.
2.1. Mit Anmeldung ist die Anmeldegebühr von Euro 500.- sofort einzuzahlen. Die Prämie für die Storno-Versicherung (falls Sie eine solche abschließen wollen) wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Therapieeintritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.2. Wenn der vereinbarte Therapiepreis bis zum Therapieantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Teilnahmevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
2.3. Bei Auslandsüberweisungen übernimmt der Teilnehmer die vollen Überweisungsgebühren.
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Bestätigung. Die in der Bestätigung enthaltenen Angaben sind für Andreas Lenz/Krim Dolphins bindend. Andreas Lenz/Krim Dolphins behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sollten, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Therapie/Seminar nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen oder Therapiepreis auch nach Vertragschluss zu ändern. Andreas Lenz/Krim Dolphins behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, Gebühren, sowie einer Änderung der für die betreffende Reise/Therapie gültigen Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Therapiepreis auswirkt.
4.3. Zu einseitigen Leistungsänderungen sind wir, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind und es sich um geringfügige Änderungen handelt, die nicht den Preis betreffen, berechtigt. Die Therapeuten behalten sich das Recht vor Therapieeinheiten ausfallen zu lassen, sofern dies medizinisch, psychologisch (Überforderung des Kindes) oder technisch (schlechte Wetterlage) notwendig sein sollte.
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Andreas Lenz/Krim Dolphins. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Anmeldevertrag zurück oder treten Sie die Therapie/Seminar nicht an (z.B. wegen verpasster Flüge, o.ä.), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Therapie/Seminarpreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Therapie/Seminar je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, sind wie folgt geregelt: Die Anmeldegebühr ist in im Falle einer Stornierung nicht rückzahlbar.
Weiters müssen Stornogebühren vom Gesamtbetrag der Therapie wie folgt berechnet werden: bis 30 Tage vor Therapie/Seminarbeginn 20% ab 29. bis 22. Tag vor Therapie/Seminarbeginn 25% ab 21. bis 15. Tag vor Therapie/Seminarbeginn 30% ab 14. bis 7. Tag vor Therapie/Seminarbeginn 50% ab 06. Tag vor Therapie/Seminarbeginn 65% am Tag des Therapie/Seminarantritts oder bei Nichterscheinen 80%.
5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von Euro 50,00 je Person. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Therapie/Seminar nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Andreas Lenz/Krim Dolphins als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Therapieteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird Krim Dolphins sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Therapiezentrum in der Ukraine in der Regel keine Rückvergütungen vornimmt.
Wenn der Therapieteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Andreas Lenz/Krim Dolphins nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt Andreas Lenz/Krim Dolphins, so behält Andreas Lenz/Krim Dolphins den Anspruch auf den Reise/Therapiepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der Andreas Lenz/Krim Dolphins von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Wird die Therapie/Seminar infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den geschlossenen Teilnahmevertrag kündigen.
Die Teilnahme an der Delphintherapie erfolgt aus eigener Verantwortung und ermessen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Teilnehmer zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Technische Einrichtungen entsprechen in der Ukraine nicht dem deutschen Standard und sind für Rollstuhlfahrer nicht geeignet. Der Kontakt mit den Delphinen erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
10.1. Sollte eine Therapie nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Nach Therapieende können Sie Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Therapie nicht vertragsgemäß erbracht wurde und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Therapie in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Therapievertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2. Ein Schadensersatzanspruch gegen Andreas Lenz/Krim Dolphins ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand:01.05.2005 Andreas Lenz/Krim Dolphins, Bärwalderstr. 41, D-49635 Badbergen